Roland Neuhäuser

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Brandschutzkonzepte


Beispiel für einen Brandschutzplan
Beispiel für einen Brandschutzplan
Die Erstellung von Brandschutzkonzepten ist ein zentrales Aufgabengebiet unserer Bürotätigkeit.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der erfolgreichen Vermittlung zwischen den berechtigten Interessen des Bauherren, ein Bauvorhaben nach seinen Vorstellungen zu errichten und den gesetzlichen oder behördlichen Auflagen die den Brandschutz betreffen.

In dem Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Vorschriften wollen wir Ihnen den besten Weg zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens aufzeigen und dabei stets den Blick für die Kosten bewahren.

Kein Bauvorhaben gleicht dem anderen und demzufolge gilt es, individuelle Antworten auf objektspezifische Fragestellungen zu finden. In persönlichen Gesprächen bei den Genehmigungsbehörden werden die für das Objekt adäquaten Maßnahmen vereinbart und in einem umfassenden Brandschutzkonzept dokumentiert. Die Brandschutzkonzepte werden nach der vfdb-Richtlinie 01/01 oder den jeweiligen länderspezifischen Vorgaben erstellt.

 

Fachbauleitung

Als Fachbauleiter sorgen wir dafür, dass das genehmigte Brandschutzkonzept während der Errichtung oder Änderung eines Sonderbaus beachtet und umgesetzt wird.
Darüber hinaus werden Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes von uns einer erneuten Genehmigung zugeführt. Ein umfassendes Basiswissen, praktische Erfahrung und ein Überblick über die Neuerungen im brandschutztechnischen Baurecht bilden dabei die fachliche Grundlage für die Fachbauleitung.

 

Brandschutzpläne

In den Brandschutzplänen sind neben den Flucht- und Rettungswegen unter anderem auch die Standorte der Feuerlöscher und der Brandmelder eingearbeitet. Darüber hinaus werden zum Beispiel Kabelwege eingezeichnet, die in Flucht- und Rettungswegen unzulässige Brandlasten darstellen, und daher Abzuschotten sind.

 

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr und anderen Notdiensten zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und der schnellen Beurteilung der Lage im Brandfall. Die Feuerwehrpläne sind dem jeweils aktuellen stand unter Berücksichtigung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes anzugleichen. Bei Veränderung der Nutzung und bei Um- bzw. Anbauten sind diese zu ergänzen und fortzuschreiben. Sie werden von uns nach DIN 14095 erstellt.

Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdiensten und der Feuerwehr müssen ständig frei gehalten werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
( LBO BW § 31)

 

Flucht- und Rettungswegpläne

Wir erstellen nach DIN 4844 Teil3 Flucht- und Rettungswegpläne für Ihr Gebäude. Flucht- und Rettungswegpläne müssen folgende Vorgaben erfüllen:

  • Aktuell
  • Übersichtlich
  • Ausreichend Groß
  • Beinhalten eindeutige Anweisungen
  • Mit Symbolen gestaltet

Der Inhalt beschränkt sich im Wesentlichen auf:

  • Fluchtwege
  • Brandschutz-Einrichtungen
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Standort
  • Sammelstellen

Außerdem müssen in Flucht- und Rettungswegplänen eine Legende sowie die Verhaltensregeln im Not- und Brandfall beinhaltet sein.
Eine Kennzeichnung der Fluchtwege durch Rettungswegpiktogramme ist im gesamten Gebäude in Dauerschaltung einzurichten.

 

Brandschutzordnung


Beispiel für eine Brandschutzordnung
Beispiel für eine Brandschutzordnung
Wir erstellen Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil 1 bis 3. Eine Brandschutzordnung ist Teil des Betrieblichen Brandschutzes.

 

Natürlicher und maschineller Rauchabzug

Natürliche Rauchabzüge, die den Rauch durch thermischen Auftrieb über Öffnungen im Dach ableiten, haben sich seit vielen Jahren wirtschaftlich und technisch bewährt. Sie tragen dazu bei, die Brandbeanspruchung der Bauteile zu vermindern. Grundlage für eine Projektierung dieser Rauchabzüge nach anerkannten Regeln der Technik ist die DIN 18 232.

 

Brandmeldeanlagen

In der Zeit zwischen Branderkennung und Löscheinsatz vergeht oft wertvolle Zeit, die bereits für die Löschmaßnahmen genutzt werden könnte. Rechtzeitige Löschmaßnahmen bilden die Grundlage für die Sicherung von Objekt- und Sachwerten. Ein effektives Feuerlöschanlagensystem kann existenzielle Schäden verhindern und einen hohen Sachwertschutz zum Beispiel für EDV-Räume oder öffentliche Gebäude garantieren.