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Brandschutzkonzepte
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Die Erstellung von Brandschutzkonzepten ist ein zentrales Aufgabengebiet
unserer Bürotätigkeit.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der erfolgreichen Vermittlung zwischen
den berechtigten Interessen des Bauherren, ein Bauvorhaben nach seinen
Vorstellungen zu errichten und den gesetzlichen oder behördlichen
Auflagen die den Brandschutz betreffen.
In dem Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Vorschriften
wollen wir Ihnen den besten Weg zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens
aufzeigen und dabei stets den Blick für die Kosten bewahren.
Kein Bauvorhaben gleicht dem anderen und demzufolge gilt es, individuelle
Antworten auf objektspezifische Fragestellungen zu finden. In persönlichen
Gesprächen bei den Genehmigungsbehörden werden die für das Objekt
adäquaten Maßnahmen vereinbart und in einem umfassenden Brandschutzkonzept
dokumentiert. Die Brandschutzkonzepte werden nach der vfdb-Richtlinie
01/01 oder den jeweiligen länderspezifischen Vorgaben erstellt.
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Fachbauleitung
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Als Fachbauleiter sorgen wir dafür, dass das genehmigte Brandschutzkonzept
während der Errichtung oder Änderung eines Sonderbaus beachtet und
umgesetzt wird.
Darüber hinaus werden Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes
von uns einer erneuten Genehmigung zugeführt. Ein umfassendes Basiswissen,
praktische Erfahrung und ein Überblick über die Neuerungen im brandschutztechnischen
Baurecht bilden dabei die fachliche Grundlage für die Fachbauleitung.
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Brandschutzpläne
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In den Brandschutzplänen sind neben den Flucht- und Rettungswegen
unter anderem auch die Standorte der Feuerlöscher und der Brandmelder
eingearbeitet. Darüber hinaus werden zum Beispiel Kabelwege eingezeichnet,
die in Flucht- und Rettungswegen unzulässige Brandlasten darstellen,
und daher Abzuschotten sind.
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Feuerwehrpläne
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Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr und anderen Notdiensten zur raschen
Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und der schnellen
Beurteilung der Lage im Brandfall. Die Feuerwehrpläne sind dem jeweils
aktuellen stand unter Berücksichtigung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
anzugleichen. Bei Veränderung der Nutzung und bei Um- bzw. Anbauten
sind diese zu ergänzen und fortzuschreiben. Sie werden von uns nach
DIN 14095 erstellt.
Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und
Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdiensten
und der Feuerwehr müssen ständig frei gehalten werden. Darauf ist
dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
( LBO BW § 31)
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Flucht- und Rettungswegpläne
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Wir erstellen nach DIN 4844 Teil3 Flucht- und Rettungswegpläne
für Ihr Gebäude. Flucht- und Rettungswegpläne müssen folgende
Vorgaben erfüllen:
- Aktuell
- Übersichtlich
- Ausreichend Groß
- Beinhalten eindeutige Anweisungen
- Mit Symbolen gestaltet
Der Inhalt beschränkt sich im Wesentlichen auf:
- Fluchtwege
- Brandschutz-Einrichtungen
- Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Standort
- Sammelstellen
Außerdem müssen in Flucht- und Rettungswegplänen eine Legende sowie
die Verhaltensregeln im Not- und Brandfall beinhaltet sein.
Eine Kennzeichnung der Fluchtwege durch Rettungswegpiktogramme ist
im gesamten Gebäude in Dauerschaltung einzurichten.
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Brandschutzordnung
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Wir erstellen Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil 1 bis 3. Eine
Brandschutzordnung ist Teil des Betrieblichen Brandschutzes.
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Natürlicher und maschineller Rauchabzug
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Natürliche Rauchabzüge, die den Rauch durch thermischen
Auftrieb über Öffnungen im Dach ableiten, haben sich seit
vielen Jahren wirtschaftlich und technisch bewährt. Sie tragen
dazu bei, die Brandbeanspruchung der Bauteile zu vermindern. Grundlage
für eine Projektierung dieser Rauchabzüge nach anerkannten
Regeln der Technik ist die DIN 18 232.
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Brandmeldeanlagen
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In der Zeit zwischen Branderkennung und Löscheinsatz vergeht
oft wertvolle Zeit, die bereits für die Löschmaßnahmen
genutzt werden könnte. Rechtzeitige Löschmaßnahmen
bilden die Grundlage für die Sicherung von Objekt- und Sachwerten.
Ein effektives Feuerlöschanlagensystem kann existenzielle Schäden
verhindern und einen hohen Sachwertschutz zum Beispiel für
EDV-Räume oder öffentliche Gebäude garantieren.
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